Berufskraftfahrer

Grundqualifikation

Fahrer/innen, die gewerblich Güter- oder Personenverkehr durchführen, benötigen im Bereich des Güterverkehrs für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen zusätzlich zu ihrem Führerschein eine Grundqualifikation.

Diese Regelung gilt für alle

  • Lkw-Fahrer/innen, die nach dem 10.09.2009 ihren Führerschein erwerben.
  • Bus-Fahrer/innen, die nach dem 10.09.2008 ihren Führerschein erwerben.

Lkw- und Bus-Fahrer/innen, die vor dem jeweiligen Stichtag ihren Führerschein erworben haben, gelten kraft Gesetz als grundqualifiziert (Besitzstand).

Eine Grundqualifikation erwirbt man durch eine bestandene Prüfung
  • als Berufskraftfahrer/in
    (mit der bestandenen Abschlussprüfung nach der Lehrzeit)
  • einer Grundqualifikation
    (Ausbildung nicht vorgesehen/ sehr schwere Prüfung auf Niveau der Berufskraftfahrer-Abschlussprüfung mit theoretischem Prüfungsteil (Dauer: 210 Minuten) und praktischem Prüfungsteil (Dauer: 210 Minuten) durch die Industrie- und Handelskammer).

  • einer beschleunigten Grundqualifikation

    – Teilnahme an 140 Stunden Unterricht á 60 Minuten
    – davon 10 Fahrstunden á 60 Minuten der jeweiligen Klasse und
    – theoretische Prüfung (Dauer: 90 Minuten)  durch die Industrie- und Handelskammer

Ausbildung der beschleunigten Grundqualifikation

Theorie:

  • Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens
  • Anwendung der Vorschriften
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

Praxis:

Schulung im Stadtverkehr und außerhalb unter Anwendung der theoretischen Kenntnisse.

Die Beschleunigte Grundqualifikation muss der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vor Aufnahme einer gewerblichen Güterbeförderung bzw. Personenbeförderung nachgewiesen werden.  Der Nachweis wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein bestätigt.

Die Grundqualifikation hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Die Verlängerung der Gültigkeit erfolgt durch eine Weiterbildung. Die erste Weiterbildung ist 5 Jahre nach der Grundqualifikation zu absolvieren.

Erfahrt hier mehr

Bei Interesse dürft Ihr jederzeit gern für eine „Schnupperstunde“ an unserem theoretischen Unterricht teilnehmen, denn nur so könnt Ihr feststellen, ob unsere Fahrschule für Euch die Richtige ist.

Ziel unserer Ausbildung ist die Befähigung unserer Kunden zu sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmern.

Dabei ist das folgende Verkehrsverhalten unserer Kunden Ziel unserer Ausbildung:

  • Fähigkeiten und Fertigkeiten, um ein Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen,
  • Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften,
  • Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr,
  • Wissen über die Auswirkungen von Fahrfehlern und eine realistische Selbsteinschätzung,
  • Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das Bewusstsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren und
  • Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum

Unsere Grundsätze:

Personal

Wir setzen qualifiziertes hauptberufliches Personal in Leitung, Unterricht und Verwaltung, in Ausnahmen Honorarkräfte, ein. Für das Personal wird eine laufende fachliche und pädagogische Fortbildung durchgeführt.

Räumliche und sächliche Ausstattung

Die Unterrichtsräume entsprechen nach Art und Ausstattung modernen erwachsenenpädagogischen und fachlichen Kriterien und sind den Zielgruppen angepasst. Die genutzten Lern- und Sozialräume und die sanitären Einrichtungen entsprechen den Anforderungen des Fahrlehrergesetzes und der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.

Bildungsangebot

Potentielle Lehrgangsteilnehmer erhalten von uns eindeutige Aussagen zur geforderten Eingangsqualifikation bzw. den Lernvoraussetzungen. Sie werden von uns persönlich beraten um ein teilnehmerorientiertes und sachgerechtes Lernen zu ermöglichen.

Bei Angeboten der beruflichen Weiterbildung werden aktuelle Arbeitsmarkt- und berufliche Qualifikationsanforderungen berücksichtigt sowie Praxisorientierung gewährleistet.

Das Lehr- und Lernmaterial entspricht den fachdidaktischen Anforderungen und Standards.

Allen Angeboten liegt ein didaktisch-methodisches Konzept zugrunde.

Die Veranstaltungen sind auf Methodenvielfalt ausgerichtet.

Erwachsenengerechte Lern- und Erfolgskontrollen sichern den Unterrichtserfolg.

Kundenzufriedenheit

Kundenzufriedenheit ist ein wesentlicher Leitgedanke unserer Qualitätspolitik.

Bei der Entwicklung unserer Bildungsangebote nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III-AZAV | Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) berücksichtigen wir die Lage und die Entwicklung des Arbeitsmarktes und unterstützen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen bei der Eingliederung in den regulären Arbeitsmarkt.

Angelika Steenbock empfängt Euch für Informationen und Anmeldungen in unserem Büro. Sie informiert Euch über den Ausbildungsablauf, unsere Preise und die der Prüfstelle DEKRA, die Antragstellung des Führerscheins bei der Führerscheinstelle und über alles was Ihr sonst noch wissen möchtet.

Martin Bang und Jochen Steenbock, unsere selbstständigen Fahrlehrer, wurden im Verkehrsinstitut Bielefeld ausgebildet. Beide haben langjährige Berufserfahrung und die Freude an ihrem Beruf spiegelt sich in unserer Ausbildung wieder. Durch lebhaften Unterricht, über PC und mit Hilfe von Power Point Präsentationen vermitteln wir Euch den theoretischen Ausbildungsteil.

Der theoretische Ausbildungsteil wird in Kursen durchgeführt. Die Anzahl der Unterrichtsstunden richtet sich nach Führerschein-Vorbesitz und der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse. Theoretische Unterrichtszeiten findet ihr unter Termine.

Für den praktischen Ausbildungsteil stellen sich unsere Fahrlehrer ganz individuell auf jeden Fahrschüler ein, da jeder mit ganz unterschiedlichen Vorkenntnissen zu uns kommt. Sie unterstützen Euch mit Ruhe und Geduld beim Fahren und bringen Euch von den anfänglichen Fahrübungen, über Übungsfahrten im Stadtverkehr zu den so genannten Sonderfahrten (Autobahn-, Überland- und Nachtfahrten), die erst gegen Ende
der Ausbildung geschult werden dürfen, damit Ihr bereits die geforderte Fahrsicherheit besitzt.

Nach bestandener praktischer Prüfung ist die Aushändigung des Führerscheins der krönende Abschluss für jeden Fahrschüler. Und wir freuen uns jedes Mal wieder riesig mit Euch!